Lieferungen und Leistungen aller Art, die von Moleco (Moleco GmbH, Kardinal-von-Galen-Straße 10, 48607 Ochtrup) erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geltend für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Moleco und ihren Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich mit einbezogen werden.
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass von diesem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Moleco stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren darüber, wie das Angebot von Moleco genutzt werden kann und welche Regeln dafür gelten.
Wenn die Website von Moleco genutzt wird, gilt daneben die Datenschutzerklärung von Moleco (https://www.moleco.de/datenschutzerklaerung/)
Das Angebot von Moleco richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Moleco erbringt für seine Kunden Leistungen im Bereich des Marketings („Leistungen“). Diese umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Erstellung Webseiten und Webshops, die Durchführung von Suchmaschinenoptimierung, die Erstellung von Social-Media-Inhalten, die Entwicklung einer Corporate Identity sowie die Erstellung von Druck- und Werbemitteln.
Die auf der Webseite enthaltenen Leistungsbeschreibungen über die Inhalte von Moleco stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.
Moleco schuldet ausdrücklich nur die beauftragte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Auftrag wird von Moleco mit größter Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Moleco ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen und Institutionen zu bedienen.
Mit der Präsentation der Leistungen durch Moleco ist noch kein verbindliches Angebot durch Moleco verbunden. Erst die Beauftragung durch den Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches Moleco annehmen kann.
Moleco kann das Angebot des Kunden annehmen,indem Moleco dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem Moleco mit der Ausführung der Leistung beginnt oder
indem Moleco den Kunden zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch insoweit stellt die Leistungsänderung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches Moleco annehmen kann. Für die Annahme gelten die in Absatz 2 geregelten Bestimmungen.
Es gelten jeweils die individuell vereinbarten Preise mit dem Kunden. Die Preise hängen vom jeweiligen Leistungsumfang ab und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung mittels Überweisung durch den Kunden an Moleco. Soweit eine Zahlung gegen Rechnungsstellung angeboten wird, behält sich Moleco im Einzelfall eine Bonitätsprüfung vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Moleco über den Zahlungsbetrag verfügen kann.
Soweit Moleco mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen hat, ist die Vergütung nach der Leistung von Moleco zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls Moleco ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Moleco berechtigt, auch diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Moleco unbestritten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Der Kunde hat die Leistungen von Moleco durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Moleco die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitenden von Moleco zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Zur Klärung aller das Projekt betreffenden Fragen ist Moleco ein Ansprechpartner zu benennen, welcher zur Beantwortung der sich stellenden Fragen und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Moleco aus diesem Grund Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Soweit Moleco eine Verlängerung des Leistungszeitraums unzumutbar ist, ist Moleco nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat Moleco Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags von Moleco gefertigte Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen oder sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden.
Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit von Moleco im Rahmen der Leistung geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.
Die Arbeitsergebnisse unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich Moleco zu. Moleco behält sich alle in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Moleco erbrachten (Teil-) Arbeitsergebnisse im Eigentum von Moleco (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Kunden die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu.
Der geschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Haben Moleco und der Kunde keine Laufzeit vereinbart, so endet der geschlossene Vertrag mit dem Abschluss des Projekts. Moleco und der Kunde können den Vertrag vor Abschluss des Projekts nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn sich ein Abschluss des Projekts nicht ermitteln lässt.
Das Recht von Moleco und dem Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Bei Zahlungsverzug ist Moleco nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat Moleco Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.
Bei Verstößen gegen die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten Regelungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte, ist Moleco auch ohne schriftliche Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat Moleco Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.
Moleco gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse durch die Leistungen eintreten. Moleco schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge oder andere vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse, es sei denn Moleco und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart. Die Inhalte von Moleco stellen keine Rechtsberatung oder rechtliche Ausgestaltung dar.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Moleco, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Moleco darf sämtliche Rechte und Pflichten aus ihren geschlossenen Verträgen auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Kunden erteilen bezüglich einer Vertragsübernahme bereits jetzt ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Kunden sind darüber innerhalb von 14 Tagen seit dem Rechteübergang zu informieren.
Ansprüche des Kunden gegenüber Moleco verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in drei Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantieversprechen, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Moleco und die Kunden verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Moleco zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Alle Informationen, Spezifikationen, Zeichnungen und andere Daten, die dem Kunden oder Moleco von dem anderen schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden, einschließlich der vertraglichen Inhalte, sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht offengelegt werden, sofern sie nicht allgemein oder dem vertrauten Vertragspartner auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Mitarbeitern der Vertragspartner dürfen sie nur offengelegt werden, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Zulässig ist die Kenntnisnahme der jeweiligen Rechts-, Steuer-, Kommunikations- oder sonstigen Berater oder Versicherungen, soweit diese ihrerseits einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von der die Vertragspartner sie insoweit nicht entbinden werden.
Ausgenommen ist hiervon die Nennung des Kunden als Referenz. Die Nennung als Referenz erfolgt jedoch ohne Angaben darüber, welche Tätigkeiten der Kunde hat ausführen lassen. Möchte der Kunde nicht als Referenz genannt oder zitiert werden, so kann dem im Zuge der Auftragsvergabe widersprochen werden. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.
Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden bei Moleco gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Weitere Datenschutzhinweise können der Datenschutzerklärung unter [https://www.moleco.de/datenschutzerklaerung/] entnommen werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge von Moleco einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechten und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen.
Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Ochtrup ausschließlich zuständig, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Moleco behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen ihrer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich ist.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden per E-Mail zugesandt. Wird innerhalb von sechs Wochen kein Widerspruch eingelegt, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs gegen die Abänderung kann Moleco dem Kunden die weitere Nutzung der von den Änderungen betroffenen Angebote verwehren.
Stand: 26.04.2023